Die Deutsche Umwelthilfe hat die Forderung nach einem Dieselverbot in Städten vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht und umgesetzt
Christopher Brandt gratuliert der Geschäftsführung der Deutschen Umwelthilfe
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt klar, was bereits seit Jahren klar sein sollte. Nämlich, dass umweltgesetzliche Grenzwerte verpflichtend und nicht lediglich optional einzuhalten sind. Die öffentliche Hand muss die erforderlichen Vorkehrungen treffen können, um die Einhaltung zu gewährleisten. Diese juristische Sachverhaltsbewertung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit war nicht sonderlich überraschend. Vielmehr war sie seit Abschluss der erstinstanzlichen Verfahren absehbar.
Quelle: http://www.bverwg.de/pm/2018/9
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